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Die Einwohnerkontrolle beschäftigt sich mit allen Angelegenheiten, die den Wohnsitz betreffen und kümmert sich um die Zählung der Erst-, Zweitwohnsitze und der Unternehmen. Aufgaben und Tätigkeiten - sie registriert die Zu- und Wegzüge und die Adressänderungen
- sie führt und archiviert die gesamte Dokumentation der anwesenden oder weggezogenen Personen
- registriert alle Änderungen des Zivilstands, der Geburten, der Todesfälle, der Änderungen des Heimatorts, der Einbürgerungen, Namensänderungen, Änderung von Dokumenten, Änderungen des Berufs, des Arbeitgebers, Ablauf von Dokumenten, Anerkennungen
- stellt die persönlichen Bescheinigungen aus, wie: Wohnsitz-, Aufenthaltsbescheinigungen, Leumundszeugnisse, Familien-, Lebens-. Bürgerrechtsbescheinigungen und Informationsbescheinigungen
- Ausstellung von Aufenthaltsbewilligungen
- führt die Kontrolle der Gebäude und der wirtschaftlichen Tätigkeiten
- führt das Stimmregister mit Eintragungen und Streichungen
- organisiert kommunale, kantonale, eidgenössische Abstimmungen und Wahlen
- kontrolliert die Unterschriften von Initiativen und Referenden
- erstellt die jährlichen Statistiken der Bevölkerungsbewegung
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Ausweise Um einen Pass oder eine Identitätskarte zu erhalten, muss man sich an eines der Registrierungszentren wenden, nach Verabredung und unabhängig vom Wohnsitz. Die Verabredungen sind möglich auf der Website www.ti.ch/passaporti oder telefonisch beim Punto Città di Lugano (Eingang Parkhaus Via Balestra 4): 058 / 866 64 64. |
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Zuzug in der Gemeinde Für die Personen, die in der Gemeinde wohnen wollen, gilt die Pflicht, sich innerhalb von 8 Tagen seit dem Zuzugsdatum bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Vorzulegende Dokumente: - Pass oder Identitätskarte
- Polizeiliche Erlaubnisse (nur für Ausländer)
- Erklärung der Zugehörigkeit zu einer anerkannten Krankenkasse
- Kopie des Mietvertrags (für die Mieter)
- Militärisches Dienstbüchlein im Original (wenn aktiv)
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Wegzug aus der Gemeinde Die Personen, die aus der Gemeinde wegziehen und folglich ihr Domizil wechseln wollen, müssen die Änderungen durch eine Wegzugsmitteilung melden. Diese muss eingereicht werden, indem man sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle meldet innerhalb von 8 Tagen seit dem Wegzug; oder durch Brief. Die genaue Bestimmungsadresse muss angegeben werden, sei es in der Schweiz oder im Ausland. Schweizer Bürger müssen sich auch an den militärischen Sektionschef wenden, mit dem entsprechenden Dienstbüchlein. Die Wegzugsmeldungen können bei der Einwohnerkontrolle bezogen oder im Internet runtergeladen werden. |
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Bestimmungen für die Mieter Jeder Wohneigentümer muss der Einwohnerkontrolle den Zuzug und den Wegzug des Mieters auf dem entsprechenden Formular melden. |
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Adressänderung innerhalb der Gemeinde Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde muss der Einwohnerkontrolle innerhalb von 8 Tagen seit der Adressänderung gemeldet werden. |
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Ausstellung von Bescheinigungen Die Einwohnerkontrolle stellt die folgenden Bescheinigungen aus: - Leumundszeugnis
- Familienstand
- Aufenthaltsbewilligung
- Wohnsitz- oder Aufenthaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Wählbarkeitsbescheinigung
Wie von der Verordnung des Gemeinderats vorgesehen, wird für jedes Dokument die Bezahlung einer Kanzleigebühr verlangt. → Eine Bescheinigung verlangen |
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Strafregisterauszug Der Strafregisterauszug ist erhältlich |
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